Woran Sie denken sollten wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten
Notieren Sie
- das amtliche Kennzeichen
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des Polizeibeamten
Bestehen Sie bei Unklarheiten oder Personenschäden immer auf die Polizei.
Fotografieren Sie
- den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß
Beauftragen Sie
- möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinen Versicherer. Sie können sich einen im "Verkehrsrecht" erfahrenen Anwalt frei auswählen.
Bestehen Sie darauf
- dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zu begutachten.
- Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtssprechung zum Schaden und können daher gelten gemacht werden.
Bestehen Sie auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen freien Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich und würde nich anerkannt werden, sind nach ständiger Rechtssprechung unbeachtlich.